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   BGH, 24.05.2023 - 4 StR 493/22   

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https://dejure.org/2023,17810
BGH, 24.05.2023 - 4 StR 493/22 (https://dejure.org/2023,17810)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2023 - 4 StR 493/22 (https://dejure.org/2023,17810)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2023 - 4 StR 493/22 (https://dejure.org/2023,17810)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 243 Abs. 4 Satz 2 StPO, § 257c StPO, § 243 Abs. 4 Satz 1 und 2 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO, §§ 202a, 212 StPO, § 243 Abs. 4 StPO, § 257c Abs. 2 Satz 1 StPO, § 268b StPO, § 337 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Pflicht zur Information über außerhalb der Hauptverhandlung geführte verständigungsbezogene Erörterungen; Vollstreckung von Untersuchungshaft als zulässiger Verständigungsinhalt

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Pflicht zur Information über außerhalb der Hauptverhandlung geführte verständigungsbezogene Erörterungen; Vollstreckung von Untersuchungshaft als zulässiger Verständigungsinhalt

  • rechtsportal.de

    Gerichtliche Pflicht zur Information über außerhalb der Hauptverhandlung geführte verständigungsbezogene Erörterungen; Vollstreckung von Untersuchungshaft als zulässiger Verständigungsinhalt

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof hebt Verurteilung wegen Betruges bei der Abrechnung von Corona-Schnelltests auf

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen Betruges bei der Abrechnung von Corona-Schnelltests aufgehoben ... - Corona-Virus

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen Betruges bei der Abrechnung von Corona-Schnelltests aufgehoben

  • radiobochum.de (Pressemeldung, 26.07.2023)

    Urteil im Medican-Prozess aufgehoben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2023, 816

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 24.05.2023 - 4 StR 493/22
    Dies wiederum ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn Fragen des prozessualen Verhaltens in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht werden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung naheliegt (vgl. BVerfGE 133, 168 Rn. 85; BGH, Urteil vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16 Rn. 19; Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14 Rn. 12 mwN; Beschluss vom 2. Juni 2021 - 1 StR 44/21 Rn. 9; Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 545/18 Rn. 10; Beschluss vom 23. Juli 2019 - 1 StR 2/19 Rn. 10 mwN; Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 343/18 Rn. 12, Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 17).

    Für eine Mitteilungspflicht genügt daher jedes ausdrückliche oder konkludente Bemühen um eine Verständigung in Gesprächen, die von den Verfahrensbeteiligten insoweit als Vorbereitung einer Verständigung verstanden werden können; im Zweifel hat eine Mitteilung zu erfolgen (vgl. BVerfGE 133, 168 Rn. 85; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 343/18 Rn. 12; Beschluss vom 24. Januar 2018 - 1 StR 564/17 Rn. 7; jeweils mwN).

    Inhaltlich gehen die Angaben des Vorsitzenden zudem dennoch über einen nicht verständigungsbezogenen allgemeinen Hinweis auf die strafmildernden Wirkungen eines Geständnisses (vgl. hierzu BVerfGE 133, 168 Rn. 106) und den - selbstverständlichen - Umstand hinaus, dass die Strafkammer im Rahmen ihrer Entscheidung nach § 268b StPO alle relevanten Umstände bedenken werde.

  • BGH, 12.01.2022 - 4 StR 209/21

    Gang der Hauptverhandlung (Erörterung mit dem Ziel einer Verständigung:

    Auszug aus BGH, 24.05.2023 - 4 StR 493/22
    (2) Die Informationspflicht nach dieser Norm ist auch dann zu beachten, wenn (zunächst) keine Verständigung zustande kommt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 4 StR 209/21 Rn. 5; Urteil vom 18. November 2020 - 2 StR 317/19 Rn. 45).

    Sie gehört zu den vom Gesetzgeber zur Absicherung des Verständigungsverfahrens normierten Transparenz- und Dokumentationsregeln, durch die gewährleistet werden soll, dass Erörterungen mit dem Ziel einer Verständigung stets in öffentlicher Hauptverhandlung zur Sprache kommen, so dass für informelles und unkontrollierbares Verhalten unter Umgehung der strafprozessualen Grundsätze kein Raum verbleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 4 StR 209/21 Rn. 5; Beschluss vom 15. Januar 2015 - 1 StR 315/14, BGHSt 60, 150 Rn. 14).

    Das Beruhen des Urteils auf einer Verletzung der Mitteilungspflicht des § 243 Abs. 4 StPO kann im Einzelfall nur ausgeschlossen werden, wenn die Gesetzesverletzung sich einerseits nicht in entscheidungserheblicher Weise auf das Prozessverhalten des Angeklagten ausgewirkt haben kann und mit Blick auf die Kontrollfunktion der Mitteilungspflicht andererseits der Inhalt der geführten Gespräche zweifelsfrei feststeht und diese nicht auf die Herbeiführung einer gesetzeswidrigen Absprache gerichtet waren (vgl. BVerfG NJW 2020, 2461 Rn. 39; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 4 StR 209/21 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 14.04.2015 - 5 StR 9/15

    Mitteilungspflichten bei Erörterungen des Verfahrensstandes (Abgrenzung von

    Auszug aus BGH, 24.05.2023 - 4 StR 493/22
    Dies wiederum ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn Fragen des prozessualen Verhaltens in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht werden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung naheliegt (vgl. BVerfGE 133, 168 Rn. 85; BGH, Urteil vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16 Rn. 19; Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14 Rn. 12 mwN; Beschluss vom 2. Juni 2021 - 1 StR 44/21 Rn. 9; Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 545/18 Rn. 10; Beschluss vom 23. Juli 2019 - 1 StR 2/19 Rn. 10 mwN; Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 343/18 Rn. 12, Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 17).

    Dabei unterliegen nicht nur die entsprechenden "finalen", also zielführenden Erörterungen der Mitteilungspflicht, sondern auch gegebenenfalls erste Vorgespräche (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2021 - 1 StR 92/21 Rn. 13; Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 14 f.), sofern diese nicht nur eine abstrakte Erörterung der Vorfrage beinhalten, ob aus Rechtsgründen überhaupt eine Verständigung in einer bestimmten Konstellation möglich ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 18. April 2023 - 6 StR 124/23 Rn. 11; Beschluss vom 18. August 2021 - 5 StR 199/21 Rn. 14; jeweils für die Annahme eines minder schweren Falls).

  • BGH, 06.12.2018 - 1 StR 343/18

    Mitteilungspflicht über außerhalb der Hauptverhandlung geführte

    Auszug aus BGH, 24.05.2023 - 4 StR 493/22
    Dies wiederum ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn Fragen des prozessualen Verhaltens in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht werden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung naheliegt (vgl. BVerfGE 133, 168 Rn. 85; BGH, Urteil vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16 Rn. 19; Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14 Rn. 12 mwN; Beschluss vom 2. Juni 2021 - 1 StR 44/21 Rn. 9; Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 545/18 Rn. 10; Beschluss vom 23. Juli 2019 - 1 StR 2/19 Rn. 10 mwN; Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 343/18 Rn. 12, Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 17).

    Für eine Mitteilungspflicht genügt daher jedes ausdrückliche oder konkludente Bemühen um eine Verständigung in Gesprächen, die von den Verfahrensbeteiligten insoweit als Vorbereitung einer Verständigung verstanden werden können; im Zweifel hat eine Mitteilung zu erfolgen (vgl. BVerfGE 133, 168 Rn. 85; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 343/18 Rn. 12; Beschluss vom 24. Januar 2018 - 1 StR 564/17 Rn. 7; jeweils mwN).

  • BGH, 16.06.2021 - 1 StR 92/21

    Mitteilung über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 24.05.2023 - 4 StR 493/22
    Dabei unterliegen nicht nur die entsprechenden "finalen", also zielführenden Erörterungen der Mitteilungspflicht, sondern auch gegebenenfalls erste Vorgespräche (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2021 - 1 StR 92/21 Rn. 13; Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 14 f.), sofern diese nicht nur eine abstrakte Erörterung der Vorfrage beinhalten, ob aus Rechtsgründen überhaupt eine Verständigung in einer bestimmten Konstellation möglich ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 18. April 2023 - 6 StR 124/23 Rn. 11; Beschluss vom 18. August 2021 - 5 StR 199/21 Rn. 14; jeweils für die Annahme eines minder schweren Falls).

    Möglichen Unklarheiten zwischen den Verfahrensbeteiligten soll durch eine genaue Dokumentation des Gesprächs und deren anschließende Bekanntmachung in der öffentlichen Hauptverhandlung begegnet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2021 - 1 StR 92/21 Rn. 13).

  • BGH, 19.08.2020 - 5 StR 558/19

    Verurteilung wegen Abrechnungsbetrugs im Zusammenhang mit dem Betrieb eines

    Auszug aus BGH, 24.05.2023 - 4 StR 493/22
    Nimmt auch das neue Tatgericht eine Strafbarkeit des Angeklagten wegen Betruges an, wird es zudem einen Irrtum der zuständigen Mitarbeiter der Abrechnungsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung nicht nur festzustellen, sondern auch mit beweiswürdigenden Erwägungen zu unterlegen haben (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19 Rn. 16; Beschluss vom 14. Juli 2016 - 4 StR 362/15 Rn. 27; Urteil vom 12. Februar 2015 - 2 StR 109/14 Rn. 22 f.).
  • BGH, 14.07.2016 - 4 StR 362/15

    Betrug (Täuschung: Adressat von Geboten im Zwangsvollstreckungsverfahren: keine

    Auszug aus BGH, 24.05.2023 - 4 StR 493/22
    Nimmt auch das neue Tatgericht eine Strafbarkeit des Angeklagten wegen Betruges an, wird es zudem einen Irrtum der zuständigen Mitarbeiter der Abrechnungsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung nicht nur festzustellen, sondern auch mit beweiswürdigenden Erwägungen zu unterlegen haben (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19 Rn. 16; Beschluss vom 14. Juli 2016 - 4 StR 362/15 Rn. 27; Urteil vom 12. Februar 2015 - 2 StR 109/14 Rn. 22 f.).
  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 317/19

    Bestechlichkeit und Bestechung (Begriff der Diensthandlung: Maßstab, Abgrenzung

    Auszug aus BGH, 24.05.2023 - 4 StR 493/22
    (2) Die Informationspflicht nach dieser Norm ist auch dann zu beachten, wenn (zunächst) keine Verständigung zustande kommt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 4 StR 209/21 Rn. 5; Urteil vom 18. November 2020 - 2 StR 317/19 Rn. 45).
  • BGH, 12.02.2015 - 2 StR 109/14

    Unerlaubte Abgabe verschreibungspflichtiger Betäubungsmittel aus einer Apotheke

    Auszug aus BGH, 24.05.2023 - 4 StR 493/22
    Nimmt auch das neue Tatgericht eine Strafbarkeit des Angeklagten wegen Betruges an, wird es zudem einen Irrtum der zuständigen Mitarbeiter der Abrechnungsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung nicht nur festzustellen, sondern auch mit beweiswürdigenden Erwägungen zu unterlegen haben (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19 Rn. 16; Beschluss vom 14. Juli 2016 - 4 StR 362/15 Rn. 27; Urteil vom 12. Februar 2015 - 2 StR 109/14 Rn. 22 f.).
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (keine Abhängigkeit von

    Auszug aus BGH, 24.05.2023 - 4 StR 493/22
    Dies wiederum ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn Fragen des prozessualen Verhaltens in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht werden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung naheliegt (vgl. BVerfGE 133, 168 Rn. 85; BGH, Urteil vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16 Rn. 19; Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14 Rn. 12 mwN; Beschluss vom 2. Juni 2021 - 1 StR 44/21 Rn. 9; Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 545/18 Rn. 10; Beschluss vom 23. Juli 2019 - 1 StR 2/19 Rn. 10 mwN; Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 343/18 Rn. 12, Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 17).
  • BVerfG, 04.02.2020 - 2 BvR 900/19

    Absprachen im Strafverfahren (Verstoß gegen die Mitteilungspflicht über ein

  • BGH, 15.01.2015 - 1 StR 315/14

    Pflicht zur Mitteilung von Verständigungsgesprächen (Anlass; Umfang; Beruhen des

  • BGH, 05.11.2013 - 2 StR 265/13

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Gesetzbindung des Richters:

  • BGH, 28.07.2016 - 3 StR 153/16

    Fehlerhafte Protokollierung zu verständigungsbezogenen Gesprächen vor Beginn der

  • BGH, 19.07.2022 - 4 StR 64/22

    Höchstdauer einer Unterbrechung (Termin: Vorliegen, inhaltliche Förderung auf den

  • BGH, 15.04.2013 - 3 StR 35/13

    Amtsaufklärungsgrundsatz (Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Vorhandensein

  • BGH, 02.06.2021 - 1 StR 44/21

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche

  • BGH, 03.12.2013 - 2 StR 410/13

    Dokumentation von Verständigungsgesprächen (Umfang der Dokumentationspflicht;

  • BGH, 18.08.2021 - 5 StR 199/21

    Keine verständigungsbezogene Mitteilungspflicht bei bloßer Erörterung der

  • BGH, 23.07.2019 - 1 StR 2/19

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche

  • BGH, 06.02.2018 - 1 StR 606/17

    Verständigung (keine Bindung des Tatgerichts an einen für das Zustandekommen

  • BGH, 24.01.2018 - 1 StR 564/17

    Mitteilungspflicht über außerhalb der Hauptverhandlung geführte

  • BGH, 25.06.2020 - 3 StR 102/20

    Verstoß gegen Mitteilungspflicht hinsichtlich verständigungsbezogener Gespräche

  • BGH, 06.07.2022 - 2 StR 53/22

    Verfahrensbindung durch Vereinbarung der Gerichte (sachliche Zuständigkeit

  • BGH, 18.04.2023 - 6 StR 124/23

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Verfahrensrüge: Angabe der den

  • BGH, 09.10.2019 - 1 StR 545/18

    Belehrung über das Entfallen der Bindung des Gerichts an eine Verständigung

  • BGH, 26.11.2019 - 3 StR 336/19

    Umfang der Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen

  • BGH, 10.08.2023 - 3 StR 93/23

    Mitteilungspflicht des Vorsitzenden nach Verlesung des Anklagesatzes über

    Kommt es zu solchen Unterredungen nach Beginn der Hauptverhandlung, aber außerhalb derselben, so hat der Vorsitzende nach § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO auch dies bekanntzugeben, und zwar regelmäßig alsbald nach der Fortsetzung (s. BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2020 - 3 StR 102/20, NStZ 2021, 310 Rn. 13; vom 24. Mai 2023 - 4 StR 493/22, juris Rn. 9, jeweils mwN).
  • BGH, 05.12.2023 - 5 StR 456/23

    Verwerfung der Revision mit Anm. des Senats zu verständigungsbezogenen

    Soweit ein Verstoß gegen die in § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO normierte Pflicht des Vorsitzenden geltend gemacht wird, im Verlauf der Hauptverhandlung stattfindende verständigungsbezogene Erörterungen mitzuteilen, fehlt es überdies bereits an Vortrag dazu, dass im bewussten Gespräch zwischen dem Vorsitzenden und dem Verteidiger des Angeklagten M.        Fragen des prozessualen Verhaltens in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht worden wären (vgl. zu den Voraussetzungen für die Annahme von Erörterungen im Sinne des § 257c StPO BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, BVerfGE 133, 168 Rn. 85; BGH, Beschluss vom 24. Mai 2023 - 4 StR 493/22, JR 2023, 584).
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